• Individuelle Beratung
  • Deutsch für den Beruf
  • Vermittlung in Ausbildung und Arbeit
  • Begleitung in Beschäftigung
  • Berufliche Qualifizierung


Wer kann Unterstützung bekommen?

WER kann Unterstützung bei PortIn bekommen?
Ihr Aufenthaltsrecht ist wichtig!

  • Sie sind als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen und sind jetzt zwischen 18 und 25 Jahren alt.
  • Sie sind als Flüchtling mit einer Duldung in Deutschland und haben eine Arbeitserlaubnis bzw. können eine Arbeitserlaubnis bekommen. Aufenthalt nach § 23-1 oder § 24; § 23a; § 25-3 oder 4 (Satz 2).
  • Sie haben aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht (nach § 26, 4 Aufenthaltsgesetz) - und dieses ist möglicherweise gefährdet. Auch möglich mit Aufenthaltsrecht nach § 25-1 oder 2 oder § 26, 3
  • Sie haben eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylVfG) oder eine Duldung (§ 60 Aufenth.-G) oder eine Aufenthalterlaubnis nach § 23-1, § 24, § 25-4, 4a oder 5. Sie bekommen staatliche Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Logo XENOS
  • Logo bmas
  • Logo ESF
  • Logo EU